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Spenden für die Gliederung
Wir sind wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lübeck – Steuernummer 22294/75573 vom 26.10.2022 – für den Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Für Spenden bis 300,00 EUR ist für die steuerliche Berücksichtigung in der Regel der Zahlungsbeleg ausreichend. Sofern eine Spendenbescheinigung gewünscht wird, bitten wir um Mitteilung an finanzen(at)buechen.dlrg.de oder geben Sie im Verwendungszweck Ihre vollständige Anschrift an, damit wir die Spendenbescheinigung an den richtigen Zuwendenden ausstellen können.
Wir sind neben unserer ehrenamtlichen Tätigkeit auch noch hauptberuflich tätig und haben Familien. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung etwas länger dauern kann.